Bezugsrecht
Bezugsrecht Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionäres bei der Erhöhung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft gemäß seinem bisherigen Anteil berücksichtigt zu werden. Beispielsweise erhält der Aktionär gegen die Zahlung des Bezugspreises eine Aktie im Verhältnis von 3:1, also zu den weiterlesen…