Anschaffungskosten
Anschaffungskosten Die Kosten beziehungsweise Aufwendungen welche benötigt werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und diesen auch in einem betriebsbereitem Zustand zu bringen werden als Anschaffungskosten nach § 255 I HGB bezeichnet, sofern man sie dem einzeln dem Vermögensgegenstand zu ordnen weiterlesen…