Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB Rückstellungen für ungewissen Verbindlichkeiten die gebildet werden wenn Arbeitnehmern im Rahmen von betrieblicher Altersvorsorge Zusagen gemacht werden auf Rentenzahlungen. Aufgrund der Bedeutung der gegebenen Pensionsverpflichtung ist die Pensionsrückstellung nicht mit den weiterlesen…