Abschreibung
Eine Abschreibung beschreibt im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige sowie außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen.
Man ermittelt den Betrag der bei Gegenständen des Anlagevermögens mit der Nutzungsdauer durch Nutzung im Wert gemindert wurde. Dieser wird als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der GuV veranlagt.
Abschreibungsfähig waren so im Ursprung nur Gegenstände die sich mit der Zeit abnutzen und zum Anlagevermögen gehören. Hierzu gehören materielle und auch immaterielle Anlagen wie Patente, Konzessionen und Lizenzen.
Man erfasst so jedes Jahr in der Rechnungsperiode den aufgetreten Wertverzehr.
Heute umfassen Abschreibungen auch Anlage- und Umlagevermögen. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der VGR wird die Wertminderung des Anlagevermögens in einer Periode durch den Verschleiß und Veraltern erfasst.
So können Ursachen für die Abschreibung sein:
- Technischer Verschleiß
- Wirtschaftliche Ursachen wie Fehlinvestitionen, Nachfrageverschiebungen
- Rechtliche Ursachen wie Entwertung durch gesetzgeberische Maßnahmen, zeitlich ablaufende Verträge etc.
Bei der bilanziellen Abschreibung unterscheidet man
- Planmäßige Abschreibungen aufgrund der voraussichtliche Nutzungsdauer
- Außerplanmäßige Abschreibung
Im Steuerrecht unterschiedet man 6 Arten der Abntutzung:
- Absetzung für Abnutzung (AfA) und Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)
- Absetzung für Substanzverringerung (AfS), erhöhte Absetzungen
- Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Sonderabschreibungen
- Teilwertabschreibungen
- Kalkulatorische Abschreibungen
Kalkulatorische Abschreibungsmethoden
Bei der Kostenrechnung gibt es verschiedene Abschreibungmethoden:
- Lineare Abschreibung, bei die lineare Abschreibung verteilt wird auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) sowie abzüglich Resterlös (RE) gleichmäßig auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre (n).
- Degressive Abschreibung, hierbei wird die Abschreibung verteilt auf fallende Raten.
- Arithmetisch degressive Abschreibung, hier bildet man die Differenz der Abschreibungsraten zum Vorjahr, ist sie gleich spircht man von digitalen Abschreibungen.
- Geometrisch degressive AfA, hier wird die Rate mit konstanten Prozentsätzen vom aktuellen Restwert ermitteln, also der Buchwertabschreibung.
- Progressive Abschreibung, hier geht man von einer umgekehrten Ratenfolge aus als bei der degressiven Variante.
- Bei der Leistungsabschreibung zählt das Leistungsvolumen LV aus der Summe der Leistungseinheiten LE und wird geschätzt
- Bei der Abschreibung nach Substanzwert geht man nach Abbaugebieten (Erz, Kohle, etc.) vor. Hier wird ein Volumen V geschätzt und Mengeneinheiten ME der abbaubaren Substanz.
Bei der Buchung werden Einzelbewertungen vorgenommen und in einzelnen Fällen auch Pauschalabschreibungen als Sammelabschreibungen.
Auch unterschiedet man nach direkter und indirekter Abschreibung. Bei der direkten Variante wird direkt bei den Vermögenskonten angesetzt, bei der indirekten auf einem Passivkonto mit gesammelten Wertberechtigungen.