Abwertung
Unter der Abwertung, Devalvation, versteht man die Verminderung des Außenwertes, des Wechselkurses einer Währung im internationalen Zahlungs- und Handelsverkehr.
Dabei erfolgt die Abwertung in einem System von festen Wechselkursen durch den Beschluss der zuständigen Behörde wie beispielsweise der Bundesregierung in Deutschland.
Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Abwertungsefffekt sobald die Währung eines Landes weniger starkt angeboten als nachgefragt wird.
Durch die Abwertung werden die Ausfuhren billiger und die Einfuhren in das Land teurer.
Eine Abwertung kann so ein Mittel sein um die Handelsbilanz und Dienstleistungsbilanz, Zahlungsbilanz zu aktivieren.
Das Gegenteilt zur Abwertung ist die Aufwertung.
Man unterscheidet die nominelle von der realen Abwertung. Dabei ist die reale Abwertung um die Rate der Geldwertentwicklung, der Inflationsrate von den beteiligten Ländern und Währungen bereinigt.
Durch die Senkung des Außenwertes der Inlandswährung oder die Erhöhung des Devisenkurses kommt es bei der Abwertung zu einer Änderung des Wechselkurses.
Bei einem System von frei schwankenden Wechselkursen, Floating, kommt es zu einer Abwertung, wenn Ausländer an der Devisenbörse mehr für die jeweilige Währung bieten. Bei einem System fester Wechselkurse kommt es durch Änderungen des Staates zu Änderungen des Wechselkurses. Die Abwertung bedingt so eine Verbilligung was die Exporte des Abwertungslandes steigert und die Importe verteuerte und vermindert.
Durch die Abwertung kann so ein Wettbewerbsvorteil erreicht werden auf dem Weltmarkt und zu einem Abbau von Zahlungsbilanzdefiziten führen.
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