Akzept

Akzept

Der Begriff Akzept beschreibt die Annahme eines gezogenen Wechsels durch den Bezogenen.

Der Bezogene wird durch das Akzept zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit verpflichtet.

Das Wort leitet sich aus dem Lateinischen ab und steht für eine Annahme.

Ein Akzept ist:

  • Im Allgemeinen eine Annahme eines Antrages zu einem Vertrag
  • Die Erklärung des Bezogenen auf einen Wechsel durch die Unterschrift die Wechselsumme bei Fälligkeit zu zahlen
  • Der akzeptierte Wechsel selbst

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert