Angelernter Arbeiter
Anders als ein Facharbeiter erhält ein angelernter Arbeiter in einer kurzen Ausbildungszeit von mindestens 3 Monaten bis unter 2 Jahren eingeschränkte Spezialkenntnisse und Spezialfertigkeiten.
Somit hat der angelernte Arbeiter keine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf. Es besteht jedoch die Möglichkeit die erworbene Qualifikation auf einen Ausbildungsberuf anrechnen zu lassen.
Im Tarifrecht führen die angelernten Arbeiter, anders als die ungelernten Arbeiter, eine anerkannte und eingruppierte Tätigkeit aus die nach eine Sonderausbildung erfordert.