Arbeitsunfall – das Wichtigste im Überblick
Ein Arbeitsunfall (oder Betriebsunfall, Berufsunfall) ist ein Unfall eines Mitarbeiters im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit.
Zu dieser Tätigkeit gehört bereits der Hinweg zur Arbeit sowie im Anschluss der direkte Heimweg.
Für diese Unfälle übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung den Schutz.
Neben den Arbeitnehmern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch SchülerInnen und Kindergartenkinder, Ehrenamtliche sowie Ersthelfer an Unfallorten versichert.
Gesetzliche Grundlage
Arbeitsunfälle sind gesetzlich geregelt. In § 8 Sozialgesetzbuch VII ist exakt aufgeführt, wann ein Arbeitsunfall vorliegt. Daraus geht hervor, dass Betriebsunfälle eintretende Ereignisse sind, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Entsprechend muss ein körperlicher oder seelischer Schaden entstehen. Im weiteren Verlauf des Gesetzes sind auch die Rechte und Pflichten der Unfallversicherungsträger sowie der Krankenkassen und Arbeitgeber aufgeführt.
Umfang des Versicherungsschutzes, egal ob Mitarbeiter, Schulkind oder Ersthelfer: Wenn ein Unfall einer versicherten Person infolge der versicherten Tätigkeit geschieht, bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz. Generell sind die Versicherungsleistungen der Unfallversicherung sehr umfangreich. Diese übernimmt nach einem versicherten Unfall die
– Kosten für die medizinische Versorgung
– Entschädigungszahlungen / Geldleistungen
– Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
– Kosten für notwendige Pflegeleistungen
– Geldleistungen an Hinterbliebene
Sachschäden werden durch die gesetzlichen Unfallversicherungen generell nicht übernommen. Nur Schäden durch Erste-Hilfe-Leistungen sowie beschädigten Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräte, Brillen, Rollator) zählen zum Versicherungsumfang.
Ursachen für Arbeitsunfälle
Unfälle geschehen unvorhersehbar und häufig durch das Zusammenspiel mehrere Faktoren. Jeder Arbeitsunfall ist anders und hat andere Ursachen. Ein Blick in die Statistik lässt jedoch erkennen, dass Arbeitsunfälle häufig geschehen durch
– Unachtsamkeit der Mitarbeiter
– unsachgemäßen Gebrauch von Werkzeugen und Maschinen
– nicht ausreichend festgelegte Betriebsabläufe
– nicht ausreichende Schulung der Mitarbeiter
– falsche oder zu wenige Sicherheitsvorkehrungen
– die Benutzung von Dienstfahrzeugen
Die häufigsten Unfälle sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, Unfälle mit Werkzeugen und Maschinen sowie Unfälle mit Flurfördermitteln.
Gegenmaßnahmen ergreifen
Um Arbeitsunfälle zu verhindern, kann ein Unternehmen jedoch tätig werden. Mit entsprechenden Schutzmaßnahmen können viele Unfälle vermieden werden. Dazu gehören Mitarbeiterschulungen, eine angemessene Arbeitsausstattung, die Festlegung von Sicherheits- und Betriebsabläufen oder die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmaschinen. Auch Absperrungen und Markierungen können helfen Arbeitsunfälle zu vermeiden. Diese gibt es relativ einfach über den B2B-Anbieter KAISER+KRAFT zu beziehen. Arbeitssicherheit sollte in jedem Betrieb ein wichtiges Thema sein, dass ausreichend beachtet wird. Denn Arbeitsunfälle sind nicht nur für den Geschädigten problematisch, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber bedeuten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Schutzvorschriften der Unfallversicherungsträger nicht eingehalten werden oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Nach einem Arbeitsunfall
Wenn ein Unfall geschehen ist, ist es wichtig richtig darauf zu reagieren. Ansonsten kann es zu eingeschränkten Versicherungsleistungen oder Rechtsstreitigkeiten kommen. Zunächst ist selbstverständlich die Erste Hilfe am Unfallopfer durchzuführen. Nach dessen Versorgung ist eine ausführliche Unfalluntersuchung notwendig. Dabei sollten das Unfallopfer, der Arbeitgeber, die verantwortlichen Führungskräfte, die eingeteilten Sicherheitsfachkräfte, Zeugen und der Betriebsrat beteiligt werden. Unfallgeschädigte Arbeitnehmer sollten nach dem Unfall unbedingt einen Durchgangsarzt konsultieren. Dieser ist für die Versorgung von Arbeitsunfällen speziell fortgebildet und wird umfassend dokumentieren und Beweise sichern.