Arbitrage
Das Wort Arbitrage leitet sich aus dem Lateinischen arbitratus für „freie, Wahl, freies Ermessen nach Gutdünken“ ab. Man nutzt Preis-, Kurs-, Zinsunterschiede an verschiedenen Orten zum selben Zeitpunkt ohne Risiko aus. Im Gegensatz dazu steht die Spekulation, die mit Risiken behaftet ist und Unterschiede in einem bestimmen Zeitraum ausnutzt.
Arbitrage sind Börsengeschäfte, die Zins-, Preis-, oder Kursunterschiede zwischen verschiedenen Märkten im Mittelpunkt der Gewinnerzielung haben.
Es kommt so volkswirtschaftlich gesehen zu einem Ausgleich von bestehenden Differenzen bei Kursen, Zinsen und Preisen der verschiedenen Teilmärkte und so zu einer einheitlichen Feststellung von Zinsen und Preisen.
Durch die Verbreitung des Computerhandels verringern sich die Möglichkeiten der Arbitragegeschäfte.
Arbitrage-Formen
Man unterscheidet verschiedene Arten der Arbitragegeschäfte, abhängig von den Wirtschaftsgütern.
- So gibt es Effektenarbitrage also Wertpapierarbitrage bei dem Kursunteschiede von Wertpapieren an verschiedenen Börsenplätzen in Form von Kursdifferenzen Gewinnbringende ausgenutzt werden. Man kauft die Wertpapiere billig und verkauft sie teuer.
- Devisenarbitrage nutzt Unterschiede der Wechselkurse gewinnbringend an verschiedenen Devisenplätzen aus. Man unterschiedet Kassa- und Termingeschäfte. Man kauft Devisen am Platz der billigsten Kassakurse und Verkauft sie am Platz der teuersten Terminkurse in Form eines Devisen-Differenzarbitrage.
- Zinsarbitrage nutzt Zinsdifferenzen an verschiedenen Geldhandelsplätzen aus um einen Zinsgewinn zu erzielen. Neben der Liquiditätsversorgung bei Geschäften am Geldmarkt steht so die Ausnutzung von Zinsdifferenz der Geldhandelsplätze im Vordergrund.
- Im Kaufvertrag beim Außenhandel und Binnenhandel ist die Arbitrage-Klausel die Inanspruchnahme eines Schiedsgericht oder Schiedsspruch eine Arbitration.