Auslandungsplätze
Mit Auslandungsplätze bezeichnet man beim internationalen Seefrachtverkehr den Zielhafen an dem die Ladung gelöscht wird. Also der Zielhafen der Fracht, der Hafen des Importeurs.
Im Gegensatz dazu beschreiben Abladeplätze die Versandhäfen, die Abladehäfen andenen die Ladung zur Verladung abgeladen bzw. angeliefert wird, im Hafen des Exporteurs.