Außenhandel
Der Außenhandel beschreibt Handelsbeziehungen die staatliche Grenzen überschreiten.
Für die internationale Arbeitsteilung bildet der Außenhandel die Grundlage.
Abhängig von den Rahmenbedingungen bei einem nationalen oder internationalen Geschäft spricht man von Außenhandel oder Binnenhandel.
Bei fremdartigeren Rahmenbedingungen wachsen auch die Anforderungen für die Geschäftsanbahnungen, die Gestaltung und Abwicklung der Außenhandelsbeziehungen.
Handelt es sich um ähnliche Rahmenbedingungen so entfällt bei internationalen Handelsbeziehungen der Charakter des Außenhandels und man nähert sich dem Binnenhandel an.
Der Binnenhandel liegt vor bei geschäftlichen Handelsbeziehungen innerhalb von staatlichen Grenzen.
Im Außenhandel betrachtet man intraregionalen Handel und interregionalen Handel. Der intraregionale Handel umfasst Außenhandelsbeziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten eine wirtschaftlichen Integrationsraumes wie beispielsweise der Europäischen Union, der interregionale Handel versteht den Handel zwischen wirtschaftlichen Integrationsräumen also aus Sich der europäischen Union den Handel von Mitgliedsstaaten der EU mit Nichtmitgliedsstaaten.
Man unterscheidet im stark konzentrierten Welthandel die Triade des Welthandels mit Europa, Nordamerika und Süd-Ostasien als den 3 stärksten Wirtschaftsregionen der Welt.
Man zählt zu den Grundformen des Außenhandels den Import, den Export und den Transithandel. Der Export beschreibt die Ausfuhr von Wirtschaftsleistungen über die Grenzen an ausländischen Abnehmer, also Gebietsfremde. Beim Import beschreibt man den Bezug von Waren über die Grenzen hinweg ins Inland. Der Transithandel kombiniert Export und Import zwischen 3 Ländern. So importiert der Transithändler mit Sitz im Transitland Waren aus einem Ursprungsland und exportiert sie an Kunden in einem Bestimmungsland.
Es kann zu einem direktem und indirektem Außenhandel kommen. Der direkte Außenhandel beschreibt den direkten Vertragsabschluss zwischen inländischen und ausländischen Unternehmern. Beim indirekten gibt es dazwischen noch einen rechtlich selbständig Zwischenhändler mit Sitz im Inland.
Das Außenwirtschaftsgesetz AWG spricht anstelle von Export und Import von Ausfuhr für den Ausfuhrhandel und Einfuhr für den Einfuhrhandel. Es gilt für das Wirtschaftsgebiet das als Hoheitsgebiet definiert ist, also die Bundesrepublik Deutschland.
In der Volkswirtschaftslehre ist der Außenhandel definiert als grenzüberschreitende Handelsbeziehungen aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht. So fasst man alle Außenhandelsaktivitäten zusammen zum Außenbeitrag, welcher ein Teil der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage.
In der Betriebswirtschaftslehre nutzt man den Begriff Außenhandel für Unternehmen die den Wertschöpfungsschwerpunkt bei der Außenabwicklung haben also dem institutionellen Außenhandel.
In Deutschland sind Außenhandelsgeschäfte meldepflichtig. Diese Meldepflicht dient statistischen Zwecken wie zum Beispiel für die Erstellung der Zahlungsbilanz und der Außenhandelsstatistik.