Aussperrung
Bei der Aussperrung handelt es sich um ein eine Arbeitskampfmassnahme der Arbeitgeberseite. Durch die Aussperrung kann Arbeitnehmer planmäßig an der Erbringung seiner Arbeitsleistung durch ein Fernhalten von den Betriebsstätte gehindert werden.
Gleichzeitig kommt es zur Verweigerung von Lohnzahlungen sowie Gehaltszahlung.
Als Formen der Aussperrung sind Angriffsaussperrung und Abwehraussperrung möglich im Arbeitskampf.
Im Arbeitskampf ist die Aussperrung in Deutschland eine Maßnahme mit der der Arbeitgeber einen Streik mit einer suspendierenden, aber nicht auflösenden Wirkung auf das Arbeitsverhältnis abwehren können.
In der Rechtssprechung entspricht die Aussperrung dem Prinzip der Waffengleichheit gegenüber den Streikenden und muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Die Gewerkschaften sehen die Aussperrung als moralisch unvertretbares Kampfmittel im Arbeitskampf und Streik an.