Bankgeschäfte
Bankgeschäfte sind Geschäfte welche den von Banken festgelegten Unternehmenszielsetzungen entsprechen.
Es sind Beziehungen des KWG (Kreditwesengesetz) nach § 1 für solche Geschäfte welche ein Unternehmen, dass eines oder mehrere dieser Art betreibt zum Kreditinstitut macht. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt. Weiterhin wird eine Beaufsichtigung entsprechend dem KWG unterstellt.