Beteiligungsfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine Form der Außenfinanzierung. Sie erfolgt in der Form einer Eigenfinanzierung, Eigenkapitalfinanzierung.
Hierbei übernimmt die Bank ein neues Eigenkapital von außen durch Beteiligungstitel wie die Ausgabe von Geschäftsanteilen oder Genossenschaftsanteilen, der Emission von Aktien, einer Erhöhung der Einlagen, Aufnahme neuer Gesellschafter, Aufnahme von Dotationskapital, die Ausübung von Bezugsrechten oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen etc.
Bei der Zuführung von Eigenkapital über die Außenfinanzierung ist auch die Aufnahme von (stillen) Gesellschaftern als stille Gesellschaft oder eine Ausgabe von Aktien möglich.
Die Beteiligungsfinanzierung beschreibt weiterhin unterschiedliche Formen einer Zuführung von Eigenkapital in ein Unternehmen von außen, also durch Banken oder Gesellschafter. So ermöglicht die Beteiligungsfinanzierung dem Unternehmen eine meist langfristig zur Verfügung stehende und häufig unkündbare Kaptialbereitstellung. Für diese besteht kein Zwang für konstante Verzinsung, allerdings erfolgt eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens.
Der Beteiligungsgeber erhält in der Regel auch Mitentscheidungsrechte, einen Anteil am Liquidationserlös, eine Gewinnbeteiligung, ein Mitspracherechte sowie eine Informationsrecht.
Außerdem erfolgt häufig eine Haftung welche in der Höher der Beteilung beschränkt ist, jedoch auch unbeschränkt ausfallen kann.
Die Formen der Beteiligungsfinanzierung kann bei einer AG durch eine Erhöhung des Grundkapitals erfolgen, bei einer GmbH durch die Erhöhung des Stammkapitals, bei einer Personengesellschaft durch die Erhöhung der Einlagen der Gesellschafter oder auch durch die neue Aufnahme von Gesellschaftern. etc.
Auch eine Venture-Capital-Beteiligungsvertrag ist möglich.