Betrieb

Unter einem Betrieb versteht man eine technische, örtliche sowie organisatorische Einheit die dem Zweck der Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen dient und durch einem räumlichen Zusammenhang gekennzeichnet ist.

Innerhalb der Organisation kommt es zu einem Zusammenwirken von Menschen und Sachen auf gesetzte Ziele hin.

In der Betriebswirtschaftslehre ist der privatwirtschaftliche Betrieb ein wesentliches Erkenntnisobjekt und man analysiert ihn in seinen Teilfunktionen wie Produktion, Beschaffung, Marketing etc.

Es handelt sich bei einem Betrieb um ein eine organisatorisch-technische Einheit, dabei zählen Hilfs- und Nebenbetriebe als Produktionsnebenbetriebe und Produktionshilfsbetriebe anders als die Arbeitsstätte auch dann zur organisatorischen Einheit eines Betriebes wenn sie getrennt von Hauptbetrieb dem Produktionshauptbetrieb am gleichen Ort und unter derselben technischen Leitung sind.

Im Betrieb kommt es zu einer organisatorischen Kombination des sachlichen Betriebsvermögens mit der verfügbaren Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber.

Dabei werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden:

Häufig verwendet man die Begriffe Betrieb und Unternehmen synonym, man kann sie jedoch wie folgt unterscheiden:

In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter einem Betrieb eine Wirtschaftseinheit die für Dritte Leistungen erstellt mit Hilfe des Einsatzes von Produktionsfaktoren.

In den Marktwirtschaften sind Betriebe auch Unternehmen wenn sie dem Autonomieprinzip unterliegen, also dem Prinzip des Privateigentums und dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip.

In der Soziologie ist für einen Betrieb kennzeichnend:

In der Betriebssoziologie betrachtet man:

Die amtliche Statistik im produzierenden Bewerbe durch örtlich getrennte Niederlassungen der Betriebe mit Arbeitsstätten, Abteilungen der Verwaltung, Reparatur und Hilfe, im Baugewerbe örtliche Einheiten mit dem Schwerpunkt im Baubereich und in der Land- und Forstwirtschaft als Einheit die für Rechnung des Betriebsinhabers bewirtschaftet.

Bei der Erfassung zeigt man tabellarisch technische Einheiten und örtliche selbständige Einzelbetriebe auf. Vertikal als Haupt- und Nebenbetrieb und horizontal als Haupt- und Zweigebetriebe mit zugeordneten Einheiten.

Als Sonderform gelten gemeindliche und nach dem Belegenheitsprinzip erfasste Betriebe als unvollständige Betriebe in einer nicht organisatorisch zusammengehörigen Einheit.

Im Recht werden die Betriebe nach dem Wirtschaftszweig unterschieden wie Landwirtschaft, Handel, Bergbau etc. Der Gewerbebetrieb wird nach den Vorschriften über den Betrieb eines stehenden Gewerbes in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Ausgenommene Bereiche werden in § 6 GewO geregelt sowie öffentliche Unternehmen.

Im Arbeitsrecht ist ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb welcher der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (Fremdbedarfsdeckung).

Abhängig vom arbeitstechnische Zweckbestimmung der organisatorischen Einheit unterscheidet man den Betrieb von dem weiter gefassten Begriff des Unternehmens. Mehrere Unternehmen können jedoch einen gemeinsamen Betrieb bilden. Ein Unternehmen kann aber auch mehrere Betriebe umfassen. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Gesetze (Betriebsverfassung, Kündigungsschutz) beziehen sich vielfach auf den Betrieb und seine Größe (Kleinbetrieb).

Im Steuerrecht trifft man häufig Sonderformen des Betriebes an für den Sondervorschriften gelten. Man unterscheidet so:

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