Betriebsnotwendiges Kapital

Betriebsnotwendiges Kapital

Betriebsnotwendiges Kapital bezeichnet das in einem Unternehmen eingesetzte Kapital in Form von Fremd- und Eigenkapital sofern es zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendig ist, also der Betriebsnotwendigkeit dient.

Dazu wird das betriebsnotwendige Kapital ermittelt indem vom betriebsnotwendigen Vermögen das Abzugskapital abgesetzt wird. Also zinsfrei zur Verfügung gestellte Kapitalbeträge in Form von Verbindlichkeiten aus Leistungen und Warenlieferung sowie aus Anzahlungen. Ebenso wie betriebsfremd eingesetztes Kapital entsprechend den kapitalisierten Zinseinnahmen.

Zur Errechnung der kalkulatorischen Zinsen ist diese Ermittlung notwendig.

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