Betriebsnotwendiges Vermögen
Bei dem betriebsnotwendigen Vermögen handelt es sich um eine Hilfsgröße die genutzt wird zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals.
Das betriebsnotwendige Vermögen setzt sich zusammen aus den Vermögensanteilen des Umlaufs- und Anlagevermögens welche für die Leistungserstellung genutzt werden.
Man eliminiert die Vermögensteile welche nicht ausschließlich dem Betriebszweck dienen, wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei einem nicht landwirtschaftlichen Betriebszweck, langfristig stillgelegte Anlagen, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Wohngebäude, langfristige Bankguthaben oder auch überhöhte Liquiditätsreserven.
Es werden die Teile des Anlagevermögens bewertet mit den kalkulatorischen Restwerten, siehe Abschreibung. Es handelt sich um das Umlaufvermögen mit dem kalkulatorischen Mittelwert, dem Buchwert.