Bilanzänderungen
Im Englischen spricht man auch von „changes in balance sheet“, dabei wird ein richtiger Bilanzansatz durch einen anderen ersetzt.
So kann eine Bilanzänderung vorgenommen werden, wenn steuerrechtlich oder handelsrechtlich ein Bewertungs- oder Bilanzierungswahlrecht besteht.
Die Bilanzänderungen wirken sich wie Bilanzberichtigungen auf die folgenden Geschäftsjahre aus. So sind die auf den Bestandskonten vorgetragenen Anfangsbestände im Rahmen von der vorbereitenden Abschlussbuchung entsprechend zu korrigieren.