BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Ausfuhrkontrolle. Es führt EG-Einfuhrregelungen aus sowie Wirtschaftsföderung und Fördermaßnahmen im Energiesektor.

Das BAFA nimmt wichtige administrative Aufgaben des Bundes bei der Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie wahr.

Die Hauptaufgabe ist die Exportkontrolle. So ist es die zentrale Genehmigungsbehörde für die Exportpolitik der Bundesregierung. Es werden Ausfuhrgenehmigungen aus der EU erteilt sowie Verbringunsgenehmigungen innerhalb des Binnenmarktes.

Es nimmt zusammen mit der Zollverwaltung am Exportkontrollsystem teil, wie mit dem Hauptzollamt, dem Zollkriminalamt ZKA, Zollamt etc.

Strategisch wichtige Güter wie Waffen, mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) werden kontrolliert. So werden die außenpolitischen Interessen und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewahrt.

Durch die Globalisierung arbeitet man hier international und auch auf europäischer Ebene mit anderen Ländern zusammen.

Das BAFA entsendet zu diesem Zweck Experten zu Sitzungen von Kontrollgremien und EU-Arbeitsgruppen.

Auch prüft das BAFA, ob für die Ausfuhr eines Gutes aus dem Zollgebiet der Union eine Genehmigung nötig ist (genehmigungspflichtig).

Dazu muss dieses auf der nationalen oder europäischen Güterliste genannt sein. Wie Waffen, Munition, bestimmte Elektronik, Chemikalien etc.

Bei Gütern mit doppelten Verwendungszweck kommt es häufig zu einer politischen Abwägung durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Weitere Aufgaben der BAFA

Auch Embargos werden von der BAFA in die Tat umgesetzt.

Durch das internationale Verifikationsabkommen prüft das BAFA Ausfuhren und Einfuhren sowie Durchfuhren im Rahmen des Chemiewaffenabkommens CWÜ.

Es gibt auch Auskunft zur Güterliste AzG wenn im Zweifelsfall der Nachweis für eine Ausfuhrfähigkeit bei der Ausfuhrzollstelle nach § 14 AWV für ein Gut das nicht in der Güterliste aufgeführt wird erbracht werden muss.

Es werden auch internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) und Wareneingangsbestätigung (WEB) ausgestellt.

Bestände von Kriegswaffen werden durch Meldungen und Betriebsprüfungen vor Ort von der überwacht (Kriegswaffenkontrolle).

Darüber hinaus unterstützt die BAFA Ermittlungsbehörden wie das Hauptzollamt, das ZKA, Bundeskriminalamt BKA, das Zollfahndungsamt und Staatsanwaltschaft bei der Arbeit. Auch kann es Stellungnahmen zu Ermittlungs-, Gerichts- und Betriebsprüfungsverfahren bei der Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von Ausfuhren erteilen.

Auch erhebt das BAFA die Meldungen des Waffenregisters für die Vereinten Nationen und ist nach dem Atomgesetz zuständig für Genehmigungen von Ausfuhren von Kernbrennstoffen unter Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

 

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