Darbietung

Darbietung

Mit Darbietung bezeichnet man die Aufführung eines Werkes im Sinne des Aufführungsrechtes. Aber auch Leistungen und Präsentationen von Künstlern werden als Darbietung bezeichnet.

Dabei wird der Schutz der Leistung des ausübenden Künstlers durch den Ort mit bestimmt. So gilt für deutsche ausübende Künstler und solche aus den Mitgliedsstaaten der EU und des EWR, dass ihre Darbietung unabhängig vom Darbietungsort geschützt ist nach § 124 I i.V mit § 120 II UrhG.

Für ausländische ausübend Künstler gilt nach § 125 II-IV UrhG sowie der Geltungsbereich nach dem Rom-Abkommen § 125 V UrhG welches den Ort der Darbietung die Festlegung von Bildträger, Tonträger oder Sendung definiert.

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