Darlehen
Unter einem Darlehen versteht man ein Rechtsgeschäft bei dem der Gläubiger dem Darlehensschulder eine Geldsumme oder vereinbarte Sache zur Verfügung stellt.
Der Darlehensnehmer muss hierbei die empfangenen Sachen von gleicher Güte, menge und Art zu einem bestimmten Termin zurückerstatten.
Dabei wird das Entgelt für das Darlehen durch Zinsen oder Disagio bei der Darlensauszahlung geleistet.
Umgangsprachlich wird auch der Geldbetrag des Darlehens selbst als Darlehen betrachtet.
Haben Leistung und Gegenleistung Geldform spricht man von einem Kredit.