Datenbank

Datenbank

Eine Datenbank wird dazu genutzt große Mengen an Daten strukturiert zu speichern und zu verwalten.

Man versteht unter einer Datenbank eine selbstständige, auf Dauer und flexiblen und sicheren Gebrauch ausgelegte Datenorganisation, welche sowohl eine Datenbasis als auch eine zugehörige Datenverwaltung als Datenbankmanagementsystem (DBMS) umfasst.

Im Rechtsschutz unterscheide man zwischen dem Datenbankwerk (§ 4 II UrhG) und der Datenbank (§ 87a UrhG). Dabei ist das Datenbankwerk nach dem UrhG ein Sammelwerk mit Elementen die systematisch oder methodisch geordnet sind und einzeln mit Hilfe von elektronischen Mittel oder anderweitig zugänglich gemacht werden.

Dabei ist das Computerprogramm mit dem ein Datenbankwerk geschaffen oder welches den Zugang zu den Elementen ermöglicht nicht als Bestandteil des Datenbankwerkes gesehen.

Weiterhin genießen Datenbankwerke vollen urheberrechtlichen Schutz sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen, § 55a UrhG regelt die Nutzung von Datenbankwerken.

Nach §§ 87 a ff. UrhG genießen neben Datenbankwerken auch Datenbanken einen Sui-Generis-Schutz aufgrund der mit der Herstellung der Datenbank verbundenen Investitionen die erforderlich sind.

Datenbanken haben verkörpern so keine persönliche geistige Schöpfung, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit, Darstellung, Überprüfung erfordern sie wesentliche Investitionen nach § 87a I UrhG. Diese Art von Datenbanken gewähren dem Hersteller ein 15-jähriges ausschließliches Recht die Datenbank ganz oder teilweise zu verbreiten, vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben nach § 87b UrhG.

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