Datenschutz

Datenschutz

Unter dem Begriff Datenschutz versteht man Vorkehrungen die unerwünschte Folgen mit dem Umgang von Daten und Informationen verhindern sollen.

So sollen durch den Datenschutz vor allem persönliche und individuelle Daten vor dem Missbrauch geschützt werden bei der Speicherung, Abrufung, Übermittlung, Veränderung etc.

Es gibt umfangreiche Regelungen rechtlicher Art für den Datenschutz. Wie das Bundesdatenschutzgesetz, ein Gesetz zum Schutz vor Missbrauch von personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung sowie landesrechtliche.

Das Bundesdatenschutzgesetz wurde am 27.1.1977 erlassen.

Banken haben einen großen Umgang mit persönlichen Daten und Informationen so dass für diese die Datenschutzbestimmungen vor großer Bedeutung sind.

So dürfen Banken die personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung in dem mit den Kunden geschlossenen Verträgen speichern, verändern etc. sofern dieses zur Wahrung der betroffenen Interessen nötig ist man nicht davon ausgehen kann das schutzwürdige Belange der Kunden in Gefahr gebracht werden.

Ebenso dürfen Banken die Daten personenbezogener Art übermitteln wenn dieses für die Wahrung der berechtigten Interessen der Bank, eines Dritten oder der Allgemeinheit erforderlich macht.

Auch kann ein Kunde der Bank gegen ein Entgelt die Auskunft der gespeicherten Daten einfordern.

Sind personenbezogene Daten eines Bankkunden falsch so muss die Bank sie berichtigen wenn die Richtigkeit von Kunden bestritten wird und sich die Richtigkeit oder Unrichtigkeit nicht ermitteln lässt.

Auch sind die Daten zu sperren wenn die sie nicht mehr für die Geschäftsverbindung erforderlich sind.

Werden keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen beeinträchtigt so können die Daten auch gelöscht werden.

Banken weisen in ihren Vertragstexten den Kunden auf die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung hin.

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