DDP
Das Kürzel DDP steht im Außenhandel für „Delivered Duty Paid … Named Place of Destination“ also auf Deutsch „geliefert verzollt … benannter Bestimmungsort“.
Es handelt sich um eine Vertragsformel für Außenhandelsgeschäfte die von der ICC entwickelt wurde (Incoterms, also internationale Regeln zur Auslegung von handeslüblichen Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen).
Die Bezeichnung „Geliefert frei Haus“ ist nur in Deutschland gebräuchlich als Spediteursbezeichnung. EXW wird hier möglichst nicht verwendet, EXW stellt die maximale Verpflichtung aus der Sicht des Verkäufers dar und ist so das Gegenteil von DDP (verzollt.., hier muss der Verkäufer die Ware auf eigene Gefahr und Kosten zum Bestimmungsort im Importland liefern und auch alle Formalitäten, Kosten für die Einfuhr etc. tragen, also „from door to door“).
Bezeichnungen wie DDP Paris bedeuten, dass die französische Mehrwertsteuer (TVA: Taxe de Valeur Ajoutée) gezahlt wird. Eine Lieferung per DDP kann auch innerhalb eines Binnenmarktes erfolgen. Hier nutzt man die den innergemeinschaftlichen Erwerb für die Steuerschuld und kann unter Angabe der Steuer-Ident-Nummer mehrwertsteuerfrei liefern.
Eine Lieferung nach DDP entspricht somit DAP zusätzlich Steuern und Zoll.
Kommt es zum Verlust oder der Beschädigung der Ware trägt der Käufer diese erste nachdem der Verkäufer alle Kosten für den Transport und Zoll getragen hat und die Ware zum Bestimmungsort geliefert wurde.
Möchte man die Verpflichtungen des Verkäufers bei der Einfuhr ändern so sollten diese in einem zusätzlichen Kaufvertrag festgehalten werden, so kann auch der Käufer alle Kosten und Gefahren der Einfuhr tragen, hierfür bietet sich die DDU-Klausel an.
Nutzt man Lieferungen auf den Kai oder an den Bestimmunghafen an Bord eines Schiffes sollte man DAP (delivered at place) oder DAT (delivered at terminal) nutzen.
In der Informatik steht die Abkürzung DDP für Distributed Data Processing.