Deregulierung

Deregulierung

Die Deregulierung beschreibt in der Wirtschaftssozilogie die Auflösung von kollektivvertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen institutionalisierten Regelungen von sozialen Verhältnissen wie beispielsweise Verhältnisse sozialer Sicherung oder Arbeitsverhältnissen zu Gunsten eines freien Verkehrs zwischen den unmittelbar Beteiligten. Als politisches Programm umfasst die Deregulierung die Privatisierung von öffentlichen Leistungen und baut auf die freien Kräfte des Marktes. So soll es durch sie zu einer ökonmischen und effektiven Allokation von volkswirtschaftlichen Ressourcen kommen.

Auf dem Europäischen Finanzmarkt soll die Deregulierung eine Angleichung der Regelungen der Mitgliedsstaaten herbeiführen durch Verringerung, vollständige Aufhebung oder Vereinfachung von rechtlichen Regelungen. Man zählt hierzu auch die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und die Umsetzung des Financial Service Action Plans.

Die Deregulierung umfasst die Zurücknahme von staatlicher Regelung mit allen direkt wirtschaftspolitisch motivierten Eingriffen des Staates die der Beseitigung von Marktmechanismen dienen oder der Übernahme von Marktfunktionen wie Preisfunktion oder Produktpreisbildung bei einem fehlenden Markt. Sie wurde Ende der 1970er Jahre in den USA eingeleitet, 1978 im Flugverkehrswesen, dann im Fernmelde-, Banke- und Börsenwesen sowie Transport- und Energiesektor. Seit den 1980er Jahren fand eine Deregulierung auf den nationalen Kapital- und Geldmärkten statt.

1987 kam es in der Bundesrepublik zum Abbau marktwidriger Regulierungen nach Berufung einer unabhängigen Expertenkommission. Allerdings zeigten Studien, dass die Deregulierung in Deutschland im Vergleich zu den USA, Japan, Frankreich oder Großbritannien zurückhaltend betrieben wurde.

Durch die Deregulierung kommt es für die Gebietskörperschaften zu Beschränkung auf Rahmenvorschriften und innerhalb der von ihnen abgegrenzten Bereiche dazu, dass individuelle Entscheidungen zugelassen werden.

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