Diskontsatz
Unter einem Diskontsatz versteht man den Zinssatz welchen die Deutsche Bundesbank für den Ankauf von Wechseln berechnet.
So bildet der Diskontsatz die Grundlage für den Zinssatz der von Banken den Kunden bim Ankauf von Wechseln in Rechnung gestellt wird.
Der Zentralbankrat setzt den Diskontsatz fest innerhalb der Diskontpolitik.
Der Diskontsatz gilt für den Bund, Sondervermögen und den Ländern gewährten Kassenkredite.
Auch übt er für andere Zinssätze eine Leitfunktion aus. So bildet er im Regelfall das untere Zinsniveau für den Geldmarkt, da sich Banken innerhalb des Rediskontkontingents und ihres Wechselbestandes Geld zum Diskontsatz beschaffen können.
Von 1987 bis 1992 schwankte der Diskontsatz der Bundesrepublik Deutschland zwischen 2 1/2 % und 8 3/4 %.