Dokumenteninkasso
Das Dokumenteninkasso bezeichnet den Einzug von Warenpapieren wie Ladeschein, Luftfrachtbriefe, Lagerschein, Konnossement, Eisenbahnfrachtbriefe durch die Hausbank des Importeurs über deren ausländische Korrespondenzbank beim Exporteur. Also der Bank mit der die Hausbank in einer engen geschäftlichen Verbindung steht.
Im Englischen spricht man auch von „Documentary Collection“. Der Auftrag des Expoteurs an die Inkassobank bei dem dem Importeur die dem Inkassoauftrag beigefügten Exportdokumente nus ausgehändigt werden wenn er die festgelegten Leistungen erbringt. Man unterscheidet bei den vom Importeur geforderten Leistungen zwischen:
- Dokumente gegen Akzept-Inkasso, also Dokumente gegen Wechselakzept-Inkasso oder documents against acceptance d/a
- Dokumente gegen Zahlung-Inkasso, also Dokumente gegen Zahlung bei Sicht-Inkasso, Sichtzahlunginkasso, auf Englisch documents against payment d/P, cash against documents
- Sowie Dokumente gegen unwiderruflichen Zahlugnsauftrag-Inkasso oder auf Englisch „documents against irrevocable payment order“. Es wird eine Zahlungsgarantie nicht übernommen von dein in das Inkasso eingeschalteten Banken. Die Rechtsgrundlage für die Abwickung von Dokumenteninkassi sind
Die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) der Internationalen Handelskammer (ICC), welche von den meisten Banken bzw. Bankenverbänden der Welt anerkannt sind.