ECU
Das Kürzel ECU seht für European Currency Unit, die europäische Währungseinheit seit 1979. Sie wird aus einem Korb der Währungen von allen EG-Mitgliedsländern gebildet.
So beträgt der offizielle Leitkurs seit dem 8.10.1990 zu 1 EUR = 0,458641 E. oder 1 E. = 2,05586 EUR.
Seit dem 20.9.1989 gelten die folgenden Anteile für den ECU.
- EUR 30,36%
- Französischer Franc 19,0%,
- Pfund Sterling 12,60%
- Holländischer Gulden 9,4%
- Italienische Lira 10,15%
- Belgischer und Luxemburgischer Franc 7,9%
- Dänische Krone 2,45%,
- Irisches Pfund 1,1%
- Griechische Drachme 0,8%
- Spanische Peseta 5,3%
- Portugiesischer Escudo 0,8%.
Der ECU löste die ERE und EWRE ab.
Dabei wird der ECU täglich von den Zentralbanken für die entsprechende Landeswährung auf Grundlage ihres Wechselkurses zum US-Dollar festgelegt.
Der E. wird in der EG in allen Tätigkeitsbereichen genutzt.
Seit Juni 1987 ist der E. in der Bundesrepublik im gleichen Umfang zugelassen für die private Verwendung wie eine Fremdwährung, allerdings kann kein E.-Bargeld abgehoben werden zu Lasten der E-Konten.
Wird täglich von den Zentralbanken für die jeweilige Landeswährung aufgrund ihres Wechselkurses zum US-Dollar festgestellt. Der E. wird in allen Tätigkeitsbereichen der EG benutzt. In der Bundesrepublik ist seit Juni 1987 private Verwendung der E. im gleichen Umfang wie eine Fremdwährung zugelassen, jedoch kann kein E.-Bargeld zu Lasten von E.-Konten abgehoben werden. Der E. soll zur Währung der EG in der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion werden.
ECU ist auch eine französische Goldmünze, erstmals verwendet 1266.