Emission
Die Emission bildet das Gegenteil zu Immission man bezeichnet mit der Emission die Ausgabe von Wertpapieren.
So werden sie im Publikum untergebracht und dem Verkehr zugeführt. Dabei kann die Emission auf direktem Wege oder über eine Vermittlung durch Kreditinstitute erfolgen.
Dabei führt das Kreditinstitut den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs, dem Übernahmekurs und bietet sie dann zu einem höheren Kurs dem Emissionskurs dem Publikum an, man spricht hier auch von der Placierung.
Mit einer staatlichen Genehmigung nach §§ 795 und 808 a BGB ist auch die Emission von Schuldverschreibungen möglich.
Emissions-Arten
Bei der Effekten-Emission beschreibt man das Angebot und den Vorgang der Erstausgabe von Effekten und die Gesamtheit der aus der Ausgabe stammenden Effektenart.
Die Selbst-Emission beschreibt den Ausgeber, Emittenten, der die Effekte selbst im Publikum unterbringt. Ohne ein entsprechendes Absatzsystem wie bei Banken ist die Selbst-Emission jedoch meist nicht möglich.
Die Fremd-Emission beschreibt Banken, Makler und Konsortium die Effekte übernehmen und an der Börse einführen. Auch ein Absatz über andere Märkte ist möglich.
Neben der wirtschaftlichen Bedeutung hat die Emission auch eine Bedeutung bei ausgestoßenen Schadstoffen, Lärm, Strahlung, Gasen, Erschütterung etc. ähnlich wie die Immission. Bei Umwelteinflüssen spielen jedoch Immissionen eine größere Rolle. So werden Grenzwerte für Emissionen festgelegt wie bei der Großfeuerungsanlagenverordnung, um Wälder durch ausgestoßenen Schwefeldioxid von Kohlekraftwerken zu schützen.