Erlösschmälerungen

Erlösschmälerungen

Bei Erlösschmälerungen kommt es durch Erlösminderungen wie Rabatte und Skonti, durch Erlöskorrekturen wie Korrektur von Berechnungsfehlern oder durch Erlösberichtigungen wie Boni zu einer Minderung der Bruttoerlöse und so zur einer Schmälerung der Nettoerlöse.

Auch Gewährleistungsansprüche in Folge der Garantie oder ein Preisnachlass durch Mängelrügen kann zur Erlösschmälerung führen.

Bei der Buchung erfolgt die Buchung der Erlösschmälerung auf Unterkonten, wenn die Erlösschmälerung nicht direkt die Rechnung auf einem geringen Nettowert ausgestellt wird.

Durch die Schmälerung wird auch die Umsatzsteuer geschmälert. Auch muss die ausgestellte Rechnung an den Abnehmer angepasst werden. Der Abnehmer muss bei der Vorsteuer entsprechend ebenfalls korrigieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert