Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Erweiterter Eigentumsvorbehalt beschreibt eine Form des Eigentumsvorbehaltes.
Es ist somit eine Form des Sicherungsgeschäftes. So werden nicht nur Kaufpreisforderung durch des Gläubiger-Verkäufers, sondern auch andere Gläubigerforderungen bei einem Vorbehaltsverkauf mit abgesichert.
So kann zum Beispiel der Kontokorrentvorbehalt vereinbart werden bis zur Tilgung aller Forderungen aus dem Kontokorrent.
Nach § 449 III BGB kann der erweiterte Eigentumsvorbehalt nichtig werden, wenn durch die Tilgung der Forderungen eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen abhängig gemacht wird.