EXW steht für „Ex Works“ und ist eine Handelsklausel, die in den Incoterms (International Commercial Terms) definiert ist. Diese Klausel wird im internationalen Handel verwendet, um die Verantwortlichkeiten und Kosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu regeln.
Bei der EXW-Klausel trägt der Käufer die größte Verantwortung und übernimmt die Kosten und Risiken für den Transport der Waren ab Werk oder ab dem vereinbarten Abholort des Verkäufers. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Waren zur Verfügung zu stellen und dem Käufer beim Exportprozess behilflich zu sein.
Unter der EXW-Klausel sind die Verpflichtungen des Verkäufers begrenzt. Der Verkäufer muss die Waren bereitstellen und sie dem Käufer an einem bestimmten Ort zur Abholung zur Verfügung stellen. Der Käufer ist dann für den Transport der Waren zum Bestimmungsort, die Ausfuhrzollabfertigung, den Versicherungsschutz und alle damit verbundenen Kosten und Risiken verantwortlich.
Im Rahmen der EXW-Klausel trägt der Käufer die volle Kontrolle und Verantwortung über den Transport und die damit verbundenen Kosten. Es ist wichtig, dass der Käufer über ausreichende Kenntnisse und Ressourcen im internationalen Handel und in der Logistik verfügt, um die erforderlichen Schritte für den Transport und die Zollabfertigung durchzuführen.
Die EXW-Klausel ist besonders geeignet, wenn der Käufer über ein eigenes Transportnetzwerk verfügt oder wenn die Waren am Standort des Verkäufers abgeholt werden können. Es ist jedoch wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeiten und Kosten zu vermeiden.