Fabrikatsteuer

Fabrikatsteuer

Die Fabrikatsteuer ist eine Verbrauchsteuer. Sie wird nach dem Abschluss des Herstellungsprozesses erhoben. Wenn das Produkt also die Fabrikationsstätte verlässt wie zum Beispiel bei der Mineralölsteuer oder der Tabaksteuer.

Für die Finanzverwaltung ergibt sich hier der Vorteil, dass man sie durch den betrieblichen Versand leicht kontrollieren kann. Bei Exportmengen sind hier unter Umständen entsprechende Mengen auszunehmen, so entfällt ein Steuerrückvergütungsverfahren.

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