Factoring
Der Begriff Factoring beschreibt den Verkauf von Forderungen, um direkt Zahlungseingänge auch bei erst späterer Forderungsfälligkeit zu realisieren und so das Ausfallrisiko samt dessen Überwachung abzuwälzen.
Factoring ist der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen an eine Factoringgesellschaft, dem sogenannten Factor aus der Sicht des Forderungsverkäufers dem sogenannten Anschlusskunden.
Beim Factoring werden Forderungen aus Leistungen und Lieferungen an gewerbliche Kunden den sogenannten Debitoren, Abnehmern betrachtet, die Forderungen an Verbraucher betrachtet man in der Regel nicht.
Es wird ein Factoringvertrag zwischen dem Factor und dem Forderungsverkäufer geschlossen der mindestens über 2 Jahre läuft und entweder nur Forderungen an eine bestimmte Abnehmergruppe oder auch alle Forderungen umfasst.
Der Facotringvertrag sieht häufig den Verkauf von Auslandsforderungen und Inlandsforderungen vor.
Hierbei muss der Forderungsverkäufer einige Dinge erfüllen, so muss die Laufzeit der zu verkaufenden Forderungen 120 bei Inlandsforderungen und 180 Tage bei Auslandsfoderungen nicht überschreiten, der Abnehmerkreis der Forderungen sollte keinen zu großen Wechsel erfahren, die Forderungen sollten frei von Rechten Dritter sein und ihre Höhe bei der Entstehung eindeutig feststehen außerdem muss die Bonität und Seriosität der Anschlusskunden sicher gestellt werden, schließlich soll der Factor darauf verlassen können, dass die angekauften Forderungen auch tatsächlich entstanden sind.
Funktionen des Factorings
Das Factoring hat eine Finanzierungsfunktion, da die Forderungen unmittelbar nach der Entstehung zur Verfügung stehen für den Anschlusskunden im Forderungsgegenwert.
Auch kann man es dazu nutzen die Eigenkapital- und Fremdkapitalrelation zu verbessern wenn der Anschlusskunde die Erlöse des Factorings zur Tilgung von Schulden nutzt.
Weiterhin kommt es zu einer Delkrederefunktion, da die Factoringgesellschaft das Delkrederisiko übernimmt und der Anschlusskunde vor Zahlungsausfällen geschützt ist die aus der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers entstehen. 10 bis 20 % des Gegenwertes der Forderung nehmen die Factoringgesellschaften zur Deckung des Delkredereisikos vorläufig. Dieses dient der Verrechnung von möglichen Mängelabzügen, nachträglich eingeräumten Rabatten des Anschlusskunden, Skontoabzügen etc. Der übrig gebliebene Sicherungseinbehalt wird auch im Fall der Nichtzahlung der Kunden an den Forderungsverkäufer ausgezahlt.
Der Factor unterzieht die Abnehmer des Anschlusskunden einer gründlichen Prüfung der Kreditsicherheit, so ergibt sich ein Limit für den Abnehmer bis zu welchem das Delkredererisiko von der Factoringgesellschaft getragen wird.
Man übernimmt bei Exportforderungen im Regelfall kein politisches Risiko ebenso nicht für das Wechselkursrisiko bei Fremdwährungen.
Die Sicherung erfolgt durch Banken des Exporteurs.
Das Factoring dient auch der Prüfung der Kreditwürdigkeit der Abnehmer und somit einer ständigen Kreditüberwachung.
Auch kommt es zu einer Übernahme von Inkassowesen und Mahnwesen des Factor. Für den Anschlusskunden entfällt somit ein aufwändiges Debitorenmanagement.
Die Factoringgebühr nimmt der Factor für die von ihm erbrachten Dienstleistungen in Anspruch. Also die Prüfung der Debitoren, Übernahme des Inkassowesens, des Mahnwesens, Übernahme des Delkredererisikos, die Verwaltung des Debitorenbestandes etc.
Im Kreditwesengesetz KWG wird Factoring als erlaubnispflichtige und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistung näher geregelt und definiert nach § 1a S.2 Nr. 9 KWG.
Die Factoringunternehmen unterliegen so der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der Deutschen Bundesbank.
Es gibt verschiedene Formen des Factorings wie: unechtes Factoring, echtes Facotring, Standardfactoring, Inhouse Factoring, offenes Factoring, stilles Factoring, Fälligkeitsfactoring