Finanzplan
Der Finanzplan beschreibt den Niederschlag der Finanzplanung eines Unternehmens als systematische Zusammenstellung von Zahlungsströmen in einem bestimmten Zeitraum den man erwartet bzw. plant.
Finanzpläne werden von Banken erwartet im Rahmen von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Unternehmen. Sie bieten einen Bild der finanzwirtschaftlichen Abläufe und Kreditverwendungen.
Man unterscheidet kurze, mittlere und lange Fristen bei Finanzplänen.
Bei kurzfristigen Finanzplänen ist der Detaillierungsgrad höher.
Der Finanzplan ist, unabhängig vom Detaillierungsgrad, wie folgt: der Anfangsbestand an Zahlungsmittel + den in der Planungsperiode erwarteten Einnahmen – den in der Planungsperiode erwarteten Ausgaben = dem Endbestand der Zahlungsmittel.
Man richtet auf den sich ergebenden Endstand, Saldo die entsprechenden Deckungs- bzw. Anlagemassnahmen aus.
Unternehmen stellen mit dem Finanzplan zeitlich präzise und lückenlos zukünftige Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
Der Deckungsplan zeigt den Mittelbedarf und seine Deckung auf. So zeigt er drohende Unter- und Illiquidität als Liquidität auf sowie Liquiditätsüberschüsse und ermöglicht die Steuerung der Zahlungsströme nach Kriterien der Liquidität und Rentabilität.
Der Finanzplan wird vom Finanzminister aufgestellt und von der Regierung beschlossen als Finanzplanung. Er steht gegenüber dem jährlich aufgestellten Haushaltsplan nach § 9 des StabG für einen Zeitraum von 5 Jahren mit aufgestellten Schätzungen zu mutmaßlichen Einnahmen und Ausgaben sowie den Deckungsmöglichkeiten für den Bund.