Förderabgabe
Unter der bergrechtlichen Förderabgabe bzw. Förderzins ist die Abgabe die an Förderländer fließt für das Recht zum Abbau von Bodensschätzen.
In Deutschland wird sie für die Förderung von Erdgas und Erdöl, abhängig vom Marktpreis erhoben.
Sie muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1986 vollständig in die Finanzkraftberechnung (Finanzkraft) des Länderausgleiches einbezogen werden.