Forfaitierung

Forfaitierung

De Begriff Forfaitierung leitet sich von dem Französischen „vendre à forfait“ ab also „im Paket verkaufen“.

Er umschreibt den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei einem Zahlungsausfall des Schuldners als echte Forfaitierung.

Die unechte Forfaitierung ermöglicht hingegen diesen Rückgriff auf den Verkäufer.

Der Verkäufer haftet in beiden Fällen der Forfaitierung für den Rechtsbestand (Verität) der Forderung.

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