Menü Schließen

Freizeichnungsklauseln

Freizeichnungsklauseln
Freizeichnungsklauseln in einem unverbindlichen Angebot können umschrieben werden durch ’solange der Vorrat reicht‘, ‚Druckfehler vorbehalten‘, ‚unverbindlich bieten wir an‘, etc.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert