Fristigkeit

Fristigkeit

In der Unternehmensplanung versteht man unter der Fristigkeit einen Zeitraum für welchen ein Plan erstellt wurde.

Die Fristigkeit beschreibt die Zeitdauer der Bindung oder Überlassung von finanziellen Mitteln.

Abhängig von der Länge der Fristigkeit werden 3 Arten der Fristigkeit unterschieden.

Die kurzfristige Planung ist eine in erster Linie quantitative Planung. Durch sie sollen die Unternehmensziele durch den optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren erreicht werden. Im Regelfall ist die Fristigkeit für kurzfristige Planungen bis zu einem Jahr.

Die mittelfristige Planung verbindet die kurzfristige Disposition mit einer Langfristplanung. Als Fristigkeit gelten in der Regel 1 bis 5 Jahre. Für eine mittelfristige Planung werden mittelfristige Zieldefinitionen für das gesamte Unternehmen und seine Bereiche definiert sowie Maßnahmen ergriffen zur Verwirklichung und Budgetierung von Teilperioden des kurzfristigen Planungszieles.

Bei der langfristigen Planung geht man in der Regel von einer Fristigkeit aus die länger als 5 Jahre ist. Die Unternehmensziele und Strategien sind langfristig ausgelegt zur Zielerreichung.

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