Geldmarktpapiere

Geldmarktpapiere

Unter dem Begriff „Geldmarktpapiere“ versteht man kurzlaufende Wertpapiere, also bis zu 90 Tagen. Zu ihnen gehören Schatzwechsel und Schatzanweisungen vom Bund, den Ländern, Vorratsstellenwechsel bei Privatdiskonten welcher der Geldmarktregulierung durch die Bundesbank dienen.

Von der Bundesbank werden für diese Papiere Verkaufs- und Ankaufssätze festgesetzt entsprechend den kreditpolitischen Absichten.

So unterscheidet man bei den Geldmarktpapieren:

  1. Die Finanzierungspapiere die man unterteilt werden in die Geldmarktregulierung eingreifende wie Schatzwechsel des Bundes mit einer jederzeitigen Rückgabe vor Fälligkeit gegen Zentralbankgeld und solche die nicht einbezogen sind in die Geldmarktregulierung wie die N-Papiere als unverzinsliche Schatzanweisungen.
  2. Privatdiskonte welche die Bundesbank auch zur Geldmarktregulierung ankaufen kann.
  3. Mobilisierungspapiere und Liquiditätspapiere für das Betreiben einer Offenmarktpolitik, sie gibt es nur als N-Titel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert