Generalvertreter
Ein Generalvertreter ist Handelsvertreter (häufig ein Bezirksvertreter), welcher die eigentliche Vermittlungstätigkeit nicht selbst, sondern durch Untervertreter, sogenannte Subagenten, ausführen lässt.
Dabei erfolgt die Anstellung und Bezahlung der Untervertreter durch den Generalvertreter.
Somit besteht die Hauptarbeit des Generalvertreters in der Organisation sowie Verwaltung der Tätigkeit seiner von ihm beauftragen Subagenten und der Schulung und Auswahl dieser.