Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Im Englischen spricht man auch von „low value items“. Die geringwertige Wirtschaftsgüter sind Vermögensgegenstände welche einer selbständigen Nutzung unterliegen und im Jahre der Anschaffung sofort abgeschrieben werden können.

Dabei müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieser Güter ohne Umsatzsteuer unter 410 Euro liegen.

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