Gewerbeertrag

Gewerbeertrag

Der Gewerbeertrag ist die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Für die Ermittlung des Gewerbeertrages nach § 7 GewStG wird durch Hinzurechnen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) vom gewerblichen Gewinn, welcher sich bei der Einkommensermittlung für den Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) nach den Vorschriften des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz ergibt.

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