Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben gehören Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren sowie Oberflächenwassergebühren.
Jedes Jahr erhält der offenkundige Eigentümer des entsprechenden Grundstücks einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben.
Dabei erfolgt die Erhebung der Grundbesitzabgaben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Nach dem Bürokratieabbaugesetz II sind Einwände, die sich gegen die in den Satzungen festgelegten Gebührensätze oder die Höhe des Grundsteuerhebesatzes richten unmittelbar dem zuständigen Verwaltungsgericht vorzubringen.