Handelsbilanz

Handelsbilanz

Bei der Handelsbilanz handelt es sich um einen Jahresabschluss der nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt wird, er besteht aus der Bilanz sowie Gewinnrechnung und Verlustrechnung. Für eine AG und GmbH gilt, dass diese zusätzlich noch einen Anhang benötigt wird.

Im Englischen spricht man von den „commercial balance sheet“.

Die Handelsbilanz für den Außenhandel wird als Teil der Zahlungsbilanz für einen Zeitraum den Wert von Exporten, Ausfuhren sowie Importe, Einfuhren erfasst.

Für das gesamtwirtschaftliche Rechnungswesen ist die Handelsbilaz eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz und Leistungsbilanz. Man stellt den Warenexport auf der Aktivseite dem Warenimport auf der Passivseite gegenüber.

Bei einem Exportüberschuss und Saldo auf der Passivseite wird von einer aktiven Handelsbilanz oder ein Aktivsaldo der Handelsbilanz gesprochen.

Dementsprechend unterscheidet man:

  • Eine aktive Handelsbilanz bei der der Wert der Exporte den Wert der Importe übersteigt
  • Bei einer passiven Handelsbilanz übersteigt der Wert der Importe den Werte der Exporte

Die Bundesrepublik führt seit 1952 eine solche aktive Handelsbilanz, nach der  ceteris paribus (ceteris paribus-Klausel) kommt es zu einer gleich großen Zunahme der Devisenbestände und der Netto-Auslandsposition der Deutschen Bundesbank (Devisenbilanz, Zahlungsbilanz).

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