Handelsbilanz

Handelsbilanz

Die Handelsbilanz ist durch § 242 HGB vorgeschriebene als Bilanz welche ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes als Eröffnungsbilanz und für den jeweiligen Abschluss des Geschäftsjahres als Jahresbilanz zu erstellen hat.

In der Außenwirtschaft versteht man sie als Zahlungsbilanz und Teil der Leistungsbilanz in welcher als Zahlungseingang die Warenausfuhr und als Zahlungsausgang die Wareneinfuhr festgehalten werden.

Die Leistungsbilanz hingegen erfasst als Dienstleistungsbilanz die laufenden Übertragungen und die Einkommensbilanz.

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