Handelsregister
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und so nach dem Publizitätsprinzip bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht.
Seit dem 1.1.2007 dient neben dem Handelsregister auch das durch das EHUG neu eingeführte elektronische Unternehmensregister § 8b HGB und elektronisch geführte Partnerschaftsregister sowie Genossenschaftsregister dem Publizitätsprinzip.
Das HGB sieht Vorschriften und Pflichten zur Eintragung und Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen im Handelsregister vor, ebenso wie Nebengesetze wie das Aktiengesetz. Dabei kann eine Eintragung mit Zwangsgeld erzwungen werden. Auch ist der Begriff des Handelsregisters nach § 8 II HGB gesondert geschützt.
Das Handelsregister umfasst Abteilung A für Einzelkaufläute und Personengesellschaften des Handelsrechts mit Ausnahme der stillen Gesellschaft sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Abteilung B für die Kapitalgellschaften. Dabei werde Einzelheitenin der Handelsregisterverordnung geregelt.
Es ist vorgesehen das die Öffentlichkeit Einsicht nehmen kann, auch online. Es kommt auch zu einer öffentlichen Bekanntmachung von Eintragungen in das Handelsregister.
Dabei genießt das Handelsregister einen geringeren Gutglaubensschutz als ihn der öffentliche Glaube des Grundbuchs gewährt.