Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme von einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder auch zu einzelnen Geschäften.
Sie kann auch zum Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes erteilt werden als Gernalvollmacht/Prokura.
Es handelt sich um eine Sonderform der Stellvertretung in einem Betrieb des Handelsgewerbes, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Der Umfang kann beliebig bestimmt werden. Dabei erstreckt er sich im Allgemeinen auf die Rechtsgeschäfte und die Rechtshandlungen welche ein Betrieb der betreffenden Art oder die Vornahme von solchen Geschäften für gewöhnlich mit sich bringen.