Höchstwertprinzip und das Niederstwertprinzip

Höchstwertprinzip und das Niederstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip und das Niederstwertprinzip sind zentrale Bewertungsgrundsätze im Rechnungswesen, insbesondere im deutschen Handels- und Steuerrecht. Sie dienen der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz und haben direkten Einfluss auf die Gewinnermittlung eines Unternehmens.


Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip betrifft die Bewertung von Schulden und besagt, dass Verbindlichkeiten mit dem höchsten möglichen Wert angesetzt werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Unternehmen seine wirtschaftliche Lage nicht zu positiv darstellt.

Anwendung:

  • Verbindlichkeiten: Müssen mit dem höchsten zu erwartenden Rückzahlungsbetrag angesetzt werden.
  • Rückstellungen: Werden eher vorsichtig und tendenziell eher zu hoch als zu niedrig bewertet.

Beispiel:
Ein Unternehmen hat eine Verbindlichkeit in Fremdwährung. Sollte der Wechselkurs steigen, muss die Verbindlichkeit mit dem höheren Kurs angesetzt werden, selbst wenn der Kurs später wieder fällt.


Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip betrifft die Bewertung von Vermögensgegenständen und besagt, dass bei mehreren möglichen Wertansätzen der niedrigste Wert angesetzt werden muss. Es dient dem Schutz von Gläubigern und stellt eine vorsichtige Bilanzierung sicher.

Unterscheidung:

Es gibt zwei Formen des Niederstwertprinzips:

Art des Niederstwertprinzips Bedeutung Anwendung
Strenges Niederstwertprinzip Liegt der aktuelle Marktwert unter dem Anschaffungskostenwert, muss der niedrigere Wert angesetzt werden. Umlaufvermögen (z. B. Waren, Rohstoffe)
Gemildertes Niederstwertprinzip Eine Abschreibung ist nur erforderlich, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude)

Beispiel:
Ein Unternehmen hat Aktien für 100.000 € gekauft. Sinkt ihr Marktwert auf 80.000 €, muss bei Umlaufvermögen der Wert auf 80.000 € gesenkt werden (strenges Niederstwertprinzip). Bei Anlagevermögen erfolgt eine Abschreibung nur, wenn der Wertverlust dauerhaft ist (gemildertes Niederstwertprinzip).


Bedeutung für Unternehmen

Das Höchstwert- und Niederstwertprinzip fördern eine konservative Bilanzierung und verhindern, dass Unternehmen Vermögenswerte zu hoch und Schulden zu niedrig bewerten. Diese Prinzipien dienen der Gläubigerschutzfunktion des Handelsrechts und verhindern eine zu optimistische Darstellung der Unternehmenslage.

Zusammenfassung

Prinzip Gilt für Regel
Höchstwertprinzip Schulden Höchster Wert muss angesetzt werden
Niederstwertprinzip Vermögenswerte Niedrigster Wert muss angesetzt werden

Diese Prinzipien entsprechen dem Vorsichtsprinzip im deutschen Handelsrecht und sind vor allem für die Bewertung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) von Bedeutung.

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