Immission

Immission

Die Immission bildet das Gegenteil zu Emission. Man bezeichnet mit einer Immission die Zuführung bzw. Einwirkung von mit der Umweltluft vermischten bzw. verdünnten Stoffe auf Pflanzen, Menschen und Tiere sowie Sachgüter.

Es kommt zur einem veränderndem Prozeß durch die abgesonderten Schadstoffe in der Luft.

Beispielsweise ist der saure Regen die Folge der Vermischung von Schwefeldixoid aus Kohlekraftwerken mit dem Regenwasser, das zur einer Bildung von schwefliger Säure führt.

Seit 1974 werden durch die erlassene technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, der TALuft Normwerte festgelegt für die maximale Schaftstoffkonzentrationen.

Nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz von 1974 werden schädliche Umwelteinwirkungen die von Industrieanlagen ausgehen verboten und fordert Umweltschutzmaßnahmen die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen bei einem Neubau von Anlagen vor.

Auch müssen störende Umwelteinflüsse von Behörden genehmigt werden und werden von Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert.

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